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GOBD ist Pflicht ab 01. Januar 2017

Am 09. März 2017 veranstalteten wir in den Räumlichkeiten der Kreishandwerkerschaft in Heilbronn einen informativen Abend mit dem Thema "Aufbewahrung von Daten und Dokumenten im Sinne der GOBD".
(GOBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.)

Dem Fachvortrag zur GOBD, unseres Referenten, Herrn Hensle von der Fa. NetControl aus Freiburg, wurde großes Interesse und  sehr viel Aufmerksamkeit entgegengebracht.
Er klärte die Anwesenden über die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten im Umgang mit der Speicherung digitaler Daten und Dokumenten auf.

Im Anschluss präsentierte unser Mitarbeiter Herr Stefan Belz den interessierten Zuhörern das BoYn Digital Archiv, unsere Lösung zur rechtskonformen, digitalen Aufbewahrung von Daten.

Mit dem „BoYn Digital Archiv“ können alle relevanten Daten, wie z.B. E-Mails und deren Anhänge, Rechnungen, Lieferscheine, Aufträge, Korrespondenz allgemein und …, sicher archiviert  und wieder gefunden werden.

Zum Ende des Vortrages fand unter den informierten Zuhörern eine rege Diskussions- und Fragerunde statt.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die kompetenten, informativen Ausführungen.

Vielen Dank an alle Besucher,  die sich an diesem Abend die Zeit genommen haben, mit uns auf die Reise in die Welt der „Speicherung von digitalen Daten, zu gehen.